Gebäudemoderniesierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

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30.07.2026

Das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden - Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch treten am Tag nach der Verkündung und damit am 29.07.2026 in Kraft. Für SHK-Betriebe ist vor allem die Abkehr von der bisherigen Systematik der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht nach den §§ 71 ff. Gebäudeenergiegesetz (GEG) hin zu einem neuen Options- und Quotenmodell nach den §§ 42 bis 46 GModG von Bedeutung.

Das GModG ersetzt das GEG, das im politischen Diskurs auch Heizungsgesetz genannt wurde. Es reduziert die Anzahl der Regelungen im Bereich Heizungstausch. 

Mit dem Bundestagsbeschluss wurden weitere Änderungen angestoßen, die zum 01.01.2027, 01.01.2028 und 01.01.2030 in Kraft treten werden. 

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.zvshk.de/gmodg