Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instand-setzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen

Der ZVSHK und der BDEW haben die Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur „Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen“ („Installateurrichtlinien“) und den dazugehörigen Leitfaden zur praktischen Umsetzung aktualisiert (s. u.a. auch RS Recht 78/2021).

Der Leitfaden verfolgt das Ziel, für die Gasnetzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen eine Entscheidungshilfe für die in der Praxis immer wieder auftretenden Zweifelsfälle und Auslegungsschwierigkeiten bei der Eintragung von Installateuren in das Installateurverzeichnis zu bieten. Darüber hinaus soll der Leitfaden zu einer bundeseinheitlichen Anwendung der Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen beitragen, nicht zuletzt, um den seitens der Installationsunternehmen häufig erhobenen Vorwurf willkürlicher und undurchsichtiger Entscheidungsfindungen zu entkräften.

Erstmalig wurde der Leitfaden 2004 unter Federführung des BDEW in enger Abstimmung mit den Landesinstallateurausschüssen sowie dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima erarbeitet. Der Leitfaden ist damit – ebenso wie die Installateurrichtlinien – das Ergebnis der bewährten Marktpartnerschaft im Wege der kooperativen Zusammenarbeit der beteiligten Marktpartner im Gas- und Wasserfach.

Die Novellierung der NDAV am 1.November 2021 machte eine weitere Überarbeitung dieses Werkes erforderlich. Inhaltlich werden mit der NDAV-Novelle und insbesondere durch den neuen § 13a NDAV die Eintragungsvoraussetzungen der Installateurrichtlinien in rechtlich verbindliche Vorgaben gefasst. In der Verordnungsbegründung zur NDAV weist der Verordnungsgeber ausdrücklich darauf hin, dass mit der Einführung des § 13a NDAV keine neuen Pflichten, die über die bestehende Eintragungspraxis hinausgehen, verbunden sind. Im Wesentlichen werden bisher allein in Verbandsempfehlungen für Netzbetreiber gefasste Verfahrensfragen in die NDAV überführt und die Geltung unionsrechtlicher Vorgaben klargestellt. Deshalb behalten die Installateurrichtlinien in der Fassung vom 1. November 2021 weiterhin Ihre Gültigkeit.

Die überarbeitete Darstellung berücksichtigt die aktuelle Rechtslage und beruht auf der Auswertung gerichtlicher Entscheidungen sowie der Kommentarliteratur und beinhaltet die wesentlichen Fragestellungen, die in der Vergangenheit bei den Mitgliedsunternehmen zu Rechtsunsicherheit führten und dem BDEW zur rechtlichen Stellungnahme vorgelegt wurden. Insoweit ist der Leitfaden ein an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichteter Ratgeber.