Einkaufsgutschein / Wertguthaben von 500,00 EUR bei Erwerb der Volkswagen-Modelle Caddy/Transporter-Commerce, Crafter und Amarok 

Der Einkaufsgutschein gilt für Bargeschäfte und bei Abschluss eines Finanzierungsvertrags bei der Volkswagenbank GmbH bzw. eines Leasingvertrages bei der Volkswagen Leasing GmbH. Der Einkaufsgutschein kann bei dem Volkswagen Nutzfahrzeuge Partner eingelöst werden, bei dem das Fahrzeug erworben wurde und kann für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Eine Werkstattleistung (z. B. Inspektion)
  • Zubehör (z. B. Winterräder, Dachgepäckträger etc.)
  • Aussetzung der Finanzierungs- bzw. Leasingrate (bei Vertrag der Volkswagenbank GmbH bzw. Volkswagen Leasing GmbH)

Abwicklung

Die Mitgliedschaftsbescheinigung des FVSHK Land Brandenburg muss beim Volkswagen Nutzfahrzeug-Händler vorgezeigt wird, um die Konditionen zu erhalten.

Die Aktion gilt nur für die direkten und indirekten Mitglieder des Verbandes (Landesverbände, Innungen, Betriebe, Tochter- oder Organunternehmen, andere Verbandsinstitute z. B. deren Schulen). Angehörige von Verbandsmitgliedern können aus dieser Aktion nicht bedient werden.

Die Zulassung der Aktionsfahrzeuge erfolgt auf die Firma des jeweiligen Verbandsmitgliedes. Das Fahrzeug muss dann mindestens 6 Monate durch die Firma selbst genutzt werden und darf erst danach an Dritte weitergeben werden. Dazu unterzeichnet die Firma eine entsprechende Verpflichtungserklärung beim teilnehmenden Nutzfahrzeuge-Partner, die dann bei diesem verbleibt. Eine Kopie der Zulassung wird im Volkswagen-Nutzfahrzeuge-Partner nach der Auslieferung ebenfalls zur Verfügung gestellt.