Trinkwasser-Gefährdungsanalyse

Trinkwasser-Gefährdungsanalyse

Fachbetriebe für die Gefährdungsanalyse nach §16 Trinkwasserverordnung

In der aktuellen Trinkwasserverordnung vom 14. Dezember 2012 wird beim erreichen des technischen Maßnahmewertes (für die Legionellenkonzentration) von 100 KBE/100 ml eine Gefährdungsanalyse verlangt.
Die TrinkwV schreibt für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage unverzügliche Handlungspflichten vor. Die Handlungspflichten sind im Wesentlichen:

• unverzügliche Untersuchung der Ursachen (u.a. Ortsbesichtigung),
• unverzügliche Erstellung einer Gefährdungsanalyse (erstellen oder erstellen lassen)
• Umsetzung der sich daraus ergebenden erforderlichen Maßnahmen.

Weiterhin besteht eine Dokumentationspflicht über die durchgeführten Maßnahmen. Die Gefährdungsanalyse ist hierfür eine wesentliche Grundlage.

Die Auswahl und Beauftragung eines Unternehmens zur Gefährdungsanalyse obliegt dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI). In der UBA Empfehlung vom 14. Dezember 2012 werden die notwendigen Qualifikationen für Unternehmen definiert, welche berechtigt sind die Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung durchzuführen. Das Umwelt Bundesamt nennt hier auch explizit den ZVSHK-Lehrgang Fachkraft für Hygiene und Schutz des Trinkwassers.

Brandenburger Betriebe mit entsprechendem Lehrgang finden Sie hier:

Liste der SHK-Fachbetriebe für Hygiene und Schutz des Trinkwassers

  • MER GmbH
  • Gutengermendorf 20
    16775 Löwenberger Land