Gerade in den Wintermonaten kann es dazu kommen, dass Bauherrn eine gerade neue Heizungsanlage oder Einzelfeuerstätte möglichst frühzeitig in Betrieb nehmen wollen – zum Schutz vor dem zu erwartenden Kälteeinbruch.

Hierbei ist für den Fachbetrieb die rechtliche Absicherung wichtig: Es muss zuvor der sogenannte Gefahrenübergang auf den Kunden durch eine ordnungsgemäße Teilabnahme vollzogen werden. Dies bedeutet z. B., dass eine Beschädigung der Heizungsanlage nach diesem Zeitpunkt nicht mehr in den Verantwortungsbereich des SHK-Betriebes fällt.

Um sich gegenüber dem Kunden abzusichern, ist die Nutzung eines sogenannten "Frostbrief" zu empfehlen.