Grundsätzliches

Am 01.11.2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt dabei das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG), die zeitgleich außer Kraft treten. Das GEG dient der Umsetzung der Richtlinie  2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.2010. Zweck ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschl. der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.

Bisher stellt die  EnEV die energetischen Anforderungen an den Neubau. Für den Bestand gibt es Anforderungen im Rahmen von Nachrüstverpflichtungen oder Vorgaben bei Ersatz von Bauteilen. In der EnEV ist auch der Energieausweis geregelt. Das EEWärmeG regelt im Neubau den verpflichtenden Einsatz von Erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch eine Solaranlage oder den Einsatz einer Wärmepumpe. EnEV und EEWärmeG werden nun im GEG zusammengeführt. Dies sollte zu einer Vereinfachung führen. Aus Sicht des SHK-Handwerks wurde dieses Ziel eher nicht erreicht. Die bisherigen Anforderungen wurden im Prinzip beibehalten. Von einer Verschärfung wurde abgesehen, um weiterhin eine Förderung zum Beispiel durch BAFA oder KfW zu ermöglichen. Förderungen dürfen nur für Maßnahmen erfolgen, die über die normale Verpflichtung hinausgehen.

Änderungen gegenüber EnEV und EEWärmeG erfolgten eher im Detail. Durch eine im Gesetz verankerte Überprüfung des GEG im Jahr 2023 ist der Weg für eine Anhebung der Anforderungen zumindest offen (§ 9). Es ist denkbar, dass zu diesem Zeitpunkt Restriktionen für fossile Brennstoffe im Sinne einer verpflichtenden Quote synthetisch erzeugter Energieträger diskutiert werden. Gleiches gilt für die Berücksichtigung der sogenannten Grauen Energie, also des Energieaufwandes, der für die Erstellung des Gebäudes (zum Beispiel bei der Produktion der Baumaterialien) aufgewendet werden muss.

Im Folgenden werden die aus Sicht eines SHK-Betriebes wichtigsten Punkte im kleinen und mittleren Wohngebäude in Form von FAQ zusammengefasst.