Heizen mit Erneuerbaren Energien - Förderfähige Kosten

 

Gemäß den aktuellen Förderrichtlinien vom 30. Dezember 2019 können die nachfolgend genannten Wärmeerzeuger gefördert werden:

  • Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarthermie-Anlagen
  • Biomasse-Anlagen
  • Wärmepumpen-Anlagen

Als förderfähige Investitionskosten gelten die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.