Technik

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Am 01.11.2020 trat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es ersetzt dabei das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG), die zeitgleich außer Kraft treten. Das GEG dient der Umsetzung der Richtlinie  2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.05.2010. Zweck ist der möglichst sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden einschl. der zunehmenden Nutzung Erneuerbarer Energien unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit.

Bisher stellt die  EnEV die energetischen Anforderungen an den Neubau. Für den Bestand gibt es Anforderungen im Rahmen von Nachrüstverpflichtungen oder Vorgaben bei Ersatz von Bauteilen. In der EnEV ist auch der Energieausweis geregelt. Das EEWärmeG regelt im Neubau den verpflichtenden Einsatz von Erneuerbaren Energien, zum Beispiel durch eine Solaranlage oder den Einsatz einer Wärmepumpe. EnEV und EEWärmeG werden nun im GEG zusammengeführt. Dies sollte zu einer Vereinfachung führen. Aus Sicht des SHK-Handwerks wurde dieses Ziel eher nicht erreicht. Die bisherigen Anforderungen wurden im Prinzip beibehalten. Von einer Verschärfung wurde abgesehen, um weiterhin eine Förderung zum Beispiel durch BAFA oder KfW zu ermöglichen. Förderungen dürfen nur für Maßnahmen erfolgen, die über die normale Verpflichtung hinausgehen.

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Dem ZVSHK liegen Hinweise vor, dass Warmwasserspeicher am Markt angeboten werden, deren Wärmedämmung aus leichtentflammbaren Baustoffen besteht.

Gemäß § 26 „Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ der Musterbauordnung (MBO) dürfen Baustoffe, die nicht mindestens normalentflammbar sind (also leichtentflammbar), nicht verwendet werden. Dies gilt nicht, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind (z.B. eine leichtentflammbare Wärmedämmung mit mindestens normalentflammbarer Ummantelung (Baustoffklasse B2 nach DIN 4102-1 oder mindestens Klasse E nach DIN EN 13501-1). Diese Muster-Regelung findet sich in allen einschlägigen Landesbauordnungen wieder, bspw. Art. 24 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)...

mehr zu Brandverhalten der Wärmedämmung von Warmwasserspeichern

Die Normenreihe der DIN 1988 und der DIN EN 806 gehören heute als "Handwerkszeug"  genauso zum Sanitärinstallateur wie die Rohrzange und Presswerkzeug. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema...

Die Materialvielfalt nimmt zu, neu Wissenschaftliche Erkenntnisse verändern Normen und Verordnungen. Der Fachkundige Sanitärinstallateur als Dreh- und Angelpunkt in diesem Geschehen ist damit gefragter denn je. Wichtige Informationen rund um die TRWI finden Sie in unserer Rubrik Technik

Die neuen technischen Regel in der Trinkwasserinstalltion

Der Verein ist ein privatrechtlicher Überwachungsverein mit der gemeinnützigen öffentlichrechtlichen Aufgabe, die Öffentlichkeit vor einer Gefährdung von Leib und Leben durch mangelhaft ausgeführte technische Anlagen zu schützen.

Zur Erfüllung des Zwecks hat er die Aufgabe, die in ihm zusammengeschlossen handwerklichen Unternehmen zu überwachen, unter besonderer Berücksichtigung der gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen zum Umweltschutz, der Energie- einsparung und dem Bauwesen. 

Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK Handwerke

Der Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung ist durch die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik in der gesamten Trinkwasser-Installation sicherzustellen. Verunreinigungen durch Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen müssen durch die korrekte Auswahl der Sicherungseinrichtungen zuverlässig vermieden werden.

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MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN KOSTEN SPAREN

Steigende Energiepreise, wachsendes Umweltbewusstsein, sowie einschneidende Veränderungen in der Eneergiepolitik machen den Einsatz Erneuerbarer und Effizienter Engiesystem zu einem der Hauptthemen unserer Gesellschaft.

Durch den Einsatz ressourcenschonender und hocheffiezienter Technologien ist heute das Thema Energieeinsparung in der Bevölkerung präsenter denn je und gehört fest zu einer wirtschaftlich weitsichtigen Energienutzung. Die Anzahl der techischen Möglichkeiten zur Umsetzung ist groß und benötigt eine sorgfältige Planung mit fachmännischer Unterstützung.

Ihre Fachbetriebe der Sanitär-, Heizungs-, und Klimagewerke unterstützen Sie als Spezialisten gern bei diesen anspruchsvollen Fragestellungen und installieren für Sie eine maßgeschneiderte und hocheffieziente Haustechnische Anlage.

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In Wohnräumen muss aus unterschiedlichen Gründen für einen Austausch der Raumluft gesorgt werden. Menschen nutzen diese Räume und benötigen für Ihre Gesundheit einen ausreichenden Luftaustausch. Zudem wird durch die Nutzung der Wohnräume Feuchtigkeit in die Raumluft eingetragen, die nach außen abgeführt werden muss. Im Sommer müssen Wärmelasten abgeführt werden und wenn im Wohnraum raumluftabhängige Feuerstätten betrieben werden, muss ausreichend Verbrennungsluft nachgeführt werden.

Gleichzeitig bestehen durch den Bauherren bzw. die Nutzer Anforderungen an den Luftaustausch. Gegebenenfalls müssen energetische Anforderungen erfüllt werden oder die Nutzer stellen beson-dere Anforderungen an die in den Raum zugeführte Außenluft.

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