Stilllegung / Rückbau von Gasinstallationen z.B. bei Umstieg auf eine Wärmepumpe
Fachinformation Stilllegung / Rückbau von Gasinstallationen

08.07.2025
Gasleitungsanlagen in Gebäuden, welche in Teilen oder insgesamt nicht mehr benötigt werden, müssen stillgelegt und in einen sicheren Zustand gebracht werden.
Die Stilllegung und ggfs. auch der Rückbau von Gasleitungsanlage und des Gasgerätes und ggf. Gashausanschlüssen kann erforderlich sein bei:
- Dauerhafter Wechsel des Energieträgers
- Dauerhafte Umstellung der Wärmeversorgung
- Abriss / Rückbau des versorgten Gebäudes
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