Der Einsatz von Sub-/Nachunternehmern, Leiharbeitnehmern oder Werkvertragsarbeitnehmern

Einsatz von Subunternehmern

Auftraggeber bevorzugen nicht selten den Abschluss eines Hauptunternehmervertrages.
Dies hat für den Auftraggeber den Vorteil der Übersichtlichkeit, da er es nur mit einem Vertragspartner zu tun hat, mit dem er alle Rechte und Pflichten regeln kann. Der SHK-Betrieb befindet sich hierbei häufig in einer "Sandwich-Situation", wenn er als "Zwischenunternehmer", d. h. zwischen dem Hauptunternehmer und einem vom SHK-Betrieb eingesetzten weiteren Sub- bzw. Nachunternehmer, tätig wird. Als Auftraggeber
des von ihm eingesetzten Nachunternehmers sollte er in dieser Situation folgende Besonderheiten und Risiken vor Augen haben.

Einsatz von Leiharbeitern

Bevor man sich als Unternehmer oder Personalverantwortlicher dazu entschließt, personellen Engpässen im Betrieb mittels Leiharbeit zu begegnen und als Entleiher einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag mit einem Verleiher abzuschließen, sollte man sich zunächst über das Wesen der Arbeitnehmerüberlassung und damit übernommenen Entleiherpflichten informieren. Sodann empfiehlt sich eine sorgfältige Auswahl des Verleihunternehmens.

Dabei sollte der Entleiher nicht nur auf die Qualität der zu entleihenden Arbeitnehmer schauen, sondern sich über Qualität, Arbeitsweise und Struktur des Verleihers informieren. Eine klare Kosten-/Nutzenrechnung kann ein Entleiher ohnehin nur aufmachen, wenn er sich möglicher finanzieller Risiken bewusst ist, die ihn auch völlig unverschuldet bei einer legalen Arbeitnehmerüberlassung treffen können.