Novellierung des GEG im Bundestag beschlossen
11.09.2023
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag, 8. September 2023, das sogenannte "Heizungsgesetz" verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 397 Abgeordnete für den Gesetzentwurf in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung. 275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Der ZVSHK hat sich auf den Beschluss des Bundestages mit folgendem Beitrag geäußert:
https://www.zvshk.de/presse/medien-center/statementdienst/details/artikel/7811-bramanns-beitrag/
Der ZVSHK möchte noch auf einige weitere Informationen aufmerksam machen und erläutern, wie nun die absehbar nächsten Schritte aussehen:
- Einen Rückblick auf die entsprechende Bundestagssitzung und die beschlossenen bzw. abgelehnten Anträge zur GEG-Novelle finden Sie auf dieser Internetseite:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw36-de-gebaudeenergiegesetz-957824
- Gemeinsam mit der GEG-Novelle wurden zudem mit dem Entschließungsantrag (in dem verlinkten Dokument ab S. 5 https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007619.pdf) auch Eckpunkte zur Förderung für den Heizungstausch beschlossen. Die beschlossenen Eckpunkte werden in der Förderrichtlinie "Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude (BEG)-Einzelmaßnahmen" umgesetzt, deren Anpassung aktuell noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt wird und die dann zeitnah in die Ressortabstimmung gegeben werden soll. Zu diesen Eckpunkten hatte der ZVSHK eine Stellungnahme abgegeben, worüber wir mit einem entsprechenden Rundschreiben und Technik News informiert haben. Dieses Förderkonzept soll dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 30. September 2023 zur Zustimmung vorgelegt werden. Im Rahmen der (virtuellen) Verbändeanhörung am 30. August 2023 hat das BMWK eine weitere Anhörung zur Förderkulisse Ende September 2023 in Aussicht gestellt.
- Im Nachgang zum Bundestagsbeschluss hat das BMWK eine Informationsseite zur GEG-Novelle freigeschaltet, die eingebettet ist in die Website des BMWK zur „Energiewechsel-Kampagne“. Hier der Link:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen
Auf dieser Seite finden Verbraucher auch einen sog. Heizungswegweiser, der eine erste Einschätzung für die Heizungsmodernisierung. Er ersetzt jedoch keine umfassende individuelle Beratung.
- Voraussichtlich am Freitag, den 29. September 2023, wird die zweite Beratung der GEG-Novelle, die ein nicht zustimmungspflichtiges Gesetz ist, im Bundesrat stattfinden.